ABWEICHENDE ABHOLUNGSADRESSE

Sie erhalten von uns eine Rechnung.

Abholung (AGB Absatz 4):

Der Berliner Dreckbag muss zu jeder Abholung frei stehen und von unseren Fahrzeugen problemlos abzuholen sein. Aus dem Berliner Dreckbag darf nichts herausragen. Bitte den Berliner Dreckbag nicht zubinden und nicht anbinden! Zur Abholung benötigen wir um den Berliner Dreckbag herum 50 cm Platz. Durchfahrten oder enge Stellen müssen mindestens 4 m breit sein. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zum Berliner Dreckbag bis auf 5 m für Lkw-Fahrzeuge von der Fahrbahnlinie (nicht Bordsteinkante) frei und befahrbar zu halten. Um die nötige Sicht für die Lkw-Fahrer zu gewährleisten, ist dafür zu sorgen, dass Hecken, über die der Berliner Dreckbag gehoben werden muss, nicht höher als ca. 1,60 m sind. Dem Kraftfahrer obliegt die letzte Entscheidung zur Abholung des Berliner Dreckbags (Reichweite, Befahrbarkeit der Einfahrt usw.). Sollte die Abholung für uns nicht möglich sein, berechnen wir die vergebliche Anfahrt. Von unserem Personal verursachte Schäden müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
Abholung aus (auch ehemaligen) Kleingartenanlagen und -kolonien nur auf Anfrage!

Sackgassen werden nur nach vorheriger telefonischer Absprache befahren!



Zahlung (AGB Absatz 10):

Die vereinbarte Summe wird bei Abholung des Berliner Dreckbags sofort fällig. Sie erhalten eine Rechnung. Rechnungen sind nach Erhalt sofort ohne Abzug zu bezahlen. Bei Verzug werden bankübliche Zinsen berechnet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.