1. Anbieterinformation


Berliner Dreckbag UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführerin: Dipl.Kff. Sabine Hammer
Gewerbestr. 11
16540 Hohen Neuendorf
Tel.: 030 – 516 40 441
www.Berliner-Dreckbag.de
Steuer-Nr: 3053/106/04633 Finanzamt Oranienburg
Handelsregister: Amtsgericht Neuruppin HRB 8952 NP

2. Geltungsbereich und Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Erwerb von Berliner Dreckbags sowie die Beauftragung und Durchführung deren Abholung und Entsorgung zwischen dem Kunden und der Berliner Dreckbag UG (haftungsbeschränkt). Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Genehmigungen und Aufstellung

Der Kunde erwirbt das Eigentum am Berliner Dreckbag. Die volle Verantwortung für die sachgerechte Lagerung, Aufstellung, Absicherung und Einhaltung der geltenden Vorschriften liegt beim Kunden. Werden Berliner Dreckbags im öffentlichen Straßenland (Fahrbahnen, Gehwege, Parkstreifen etc.) aufgestellt, hat der Kunde eigenverantwortlich für die Einholung der erforderlichen behördlichen Sondernutzungsgenehmigungen sowie die ordnungsgemäße Absicherung zu sorgen. Für Kosten, Gebühren oder Schäden, die aus einer unzulässigen Aufstellung oder mangelnden Absicherung resultieren, übernimmt die Berliner Dreckbag UG keinerlei Haftung, auch nicht gegenüber Dritten.

4. Bereitstellung und Abholbedingungen

(1) Der Berliner Dreckbag muss zum vereinbarten Abholzeitpunkt frei zugänglich und für die Kranfahrzeuge der Berliner Dreckbag UG gefahrlos erreichbar aufgestellt sein.

(2) Um den Berliner Dreckbag herum ist ein Freiraum von mindestens 50 cm zwingend freizuhalten. Der Bag darf weder zugebunden noch an Zäunen, Pfosten oder Bäumen angebunden sein.

(3) Der Berliner Dreckbag darf nicht überfüllt werden; es darf kein Material über den oberen Rand herausragen.

(4) Zufahrtswege und Engstellen müssen eine durchgehende Durchfahrtsbreite von mindestens 4,00 m und eine ausreichende Durchfahrtshöhe für schwere Lkw aufweisen. Der Standort des Bags darf maximal 5,00 m von der befahrbaren Fahrbahnlinie (nicht Bordsteinkante) entfernt sein.

(5) Muss der Berliner Dreckbag über Hecken oder Zäune gehoben werden, dürfen diese eine maximale Höhe von ca. 1,60 m nicht überschreiten, um dem Lkw-Fahrer die erforderliche Sicht beim Kranbetrieb zu gewährleisten.

(6) Die Abholung aus Kleingartenanlagen (auch ehemaligen Kolonien) erfolgt ausschließlich nach gesonderter Prüfung und Vereinbarung. Sackgassen werden nur nach vorheriger Absprache befahren.

(7) Dem eingesetzten Kraftfahrer obliegt vor Ort die abschließende Entscheidung über die Durchführbarkeit der Abholung (insb. Tragfähigkeit des Untergrunds, Reichweite des Krans, Hindernisse). Ist eine Abholung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlende Zufahrt, Zuparken, Überfüllung, Überschreitung der Distanzen), nicht durchführbar, wird dem Kunden eine vergebliche Anfahrt in Rechnung gestellt.

(8) Eventuelle durch unser Personal oder die Fahrzeuge verursachte Schäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5. Befüllung und Inhaltsstoffe

(1) Der Berliner Dreckbag ist ausschließlich für die Entsorgung der gemäß Leistungsbeschreibung und Preisliste zulässigen Garten- und Grünschnittabfälle bestimmt:

  • Zulässig: Grasschnitt, Rasenreste, Laub, Vertikutiergut, Pflanzen- und Blumenreste, Hecken- und Baumschnitt (bis maximal Ø 8 cm Aststärke), Unkraut und Moos aus Beeten.
  • Ausdrücklich nicht zulässig: Erde, Mutterboden, Bauschutt, Steine, behandelte Hölzer (lackiert, lasiert, imprägniert), Fallobst in größeren Mengen sowie Hausmüll und nicht deklarierte Fremdstoffe.
  • (2) Die Beförderung von Gefahrstoffen, Sonderabfällen und umweltgefährdenden Stoffen ist strikt ausgeschlossen. Hierzu zählen u. a. Farben, Lacke, Klebstoffe, Öle, Altbatterien, Asbest, Teerpappe, Chemikalien sowie kontaminierte Böden und Baustoffe.
  • (3) Werden bei der Abholung oder der Entladung nicht zulässige Inhaltsstoffe, Gefahrstoffe oder untermischte Fremdstoffe festgestellt, ist die Berliner Dreckbag UG berechtigt, die Abholung zu verweigern bzw. den Mehraufwand für Sortierung, Transport und Sonderentsorgung sowie etwaige anfallende behördliche Gebühren, Bußgelder und Verfahrenskosten vollumfänglich an den Kunden weiterzuberechnen.

6. Auftragserteilung und Termine

(1) Der Abholauftrag kann online über das Auftragsformular auf unserer Website (www.berliner-dreckbag.de), per E-Mail oder telefonisch erteilt werden. Der Kunde gibt hierbei die Anzahl der Säcke, den Standort sowie den deklarierten Inhalt an.

(2) Sämtliche Terminzusagen sind Richtwerte und als unverbindlich anzusehen, da der Tourenablauf erheblich von Witterungsverhältnissen, Verkehrsaufkommen und betrieblichen Kapazitäten beeinflusst wird. Geringfügige Terminverzögerungen begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Berliner Dreckbag UG bemüht sich stets um eine zeitnahe Ausführung im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung auf der Website bzw. in der Preisliste ausgewiesenen Preise.

(2) Die Vergütung wird mit der Leerung/Abholung des Berliner Dreckbags fällig. Der Kunde erhält hierüber eine Rechnung.

(3) Rechnungsbeträge sind nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug behält sich die Anbieterin die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugszinsen und Mahnkosten vor.

(4) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder rechtskräftig festgestellt ist.

8. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Verbrauchern steht bei online oder per Fernkommunikationsmitteln erteilten Abholaufträgen grundsätzlich ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass die Dienstleistung (Abholung) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, sobald die Dienstleistung durch die Abholung vollständig erbracht wurde.

9. Haftung und Versicherung

(1) Für Schäden haftet die Berliner Dreckbag UG uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für Schäden besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 2.000.000 € für Personenschäden, 1.000.000 € für Sachschäden und 100.000 € für Vermögensschäden.

(4) Für technische Störungen, Übertragungsfehler oder eine temporäre Nicht-Erreichbarkeit des Online-Angebots übernimmt die Betreiberin keine Haftung.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung erfolgt unter strenger Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ausführliche Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung sowie zu den Betroffenenrechten sind der separaten Datenschutzerklärung auf www.berliner-dreckbag.de zu entnehmen.

11. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Geschäftssitz der Berliner Dreckbag UG ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.